Wärmewende in Hagen

Foto: Antonius Warmeling

Bis zum 30. Juni 2026 muss die Stadt Hagen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen.

Die Gesetzeslage

Die gesetzliche Grundlage liefert das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist.

die aktuelle Situation

Auf ihrer Homepage bietet dies die Stadt auch an: „Schon zu Beginn der Überlegungen sollen die genannten und weitere Akteurinnen und Akteure, Politikerinnen und Politiker sowie die Bürgerschaft in die Kommunale Wärmeplanung einbezogen werden.“

Ebenfalls dort berichtet sie, dass sie Fördermittel von 312.000 Euro zur Erstellung des Wärmeplans eingeworben hat. Die europaweite Ausschreibung des zu beauftragenden Ingenieurbüros sollte im ersten Quartal 2024 laufen. Dann müsste man ja bald mit einem Ergebnis rechnen können ….

Grundsätzliches

„Bei der Wärmeplanung müssen immer zwei Fragen beantwortet werden:

  1. Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht?
    Hierzu wird eine sogenannte Bestandsanalyse, der sogenannte Ist-Zustand, erstellt. Darin werden der derzeitigen Wärmebedarf oder -verbrauch einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen ermittelt.
     
  2. Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf?
    Danach folgt eine sogenannte Potenzialanalyse. Dabei wird u.  a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann z. B. die Abwärme aus lokalen Rechenzentren sowie erneuerbare Energie aus Abwasser, Solarthermie, Geothermie, Biomasse, grünem Wasserstoff oder anderen Quellen sein. Die planungsverantwortlichen Stellen entwickeln auf Grundlage der Potentialanalyse Zielszenarien, eine Einteilung des Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und eine Umsetzungsstrategie.“ 
  3. (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/kommunale-waermeplanung.html)

Veranstaltung des Klimabündnisses

geplant

Zunächst mal hat das Bündnis in einem offenen Brief an den an den Oberbürgermeister, die Verwaltung und die Ratsfraktionen darauf hingewiesen, dass Wasserstoff zum Verheizen viel zu schade und viel zu teuer ist.

Informationen von der Heinrich-Böll-Stiftung

Die Heinrich Böllstiftung hat einen kostenfreien Leitfaden herausgegeben (https://www.boell.de/sites/default/files/2024-06/kommunale-waermewende-strategisch-planen_ein-leitfaden.pdf).
Er wird am 25.6.24 17.00 – 18.30 Uhr online vorgestellt. Man kann sich anmelden (https://calendar.boell.de/de/event/leitfaden-kommunale-waermewende-202628) oder im Livestream zuschauen.

Informationen vom Umweltinstitut München

Das Umweltinstitut München sieht die Gefahr, dass Wasserstoff zum Heizen, der für die Stahlerzeugung und vielleicht auch für den Schwerlastverkehr dringend gebraucht wird, verschleudert wird. Es hat deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu folgendem Ergebnis kommt: Kommunen können sich rechtssicher und mit wenig Aufwand gegen Wasserstoff zum Heizen und gegen die Umstellung des örtlichen Gasnetzes auf Wasserstoff für Haushaltskunden entscheiden. Hier die die Gutachterliche Stellungnahme zur Wasserstoffnetzausbauplanung und eine Pressemitteilung vom 13.6.2024. 

Veranstaltungen

Die Fernuniversität plant aktuell eine Podiumsdiskussion zum Thema „Kommunale Wärmeplanung in Hagen“. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 12. November 2024 ab 17 Uhr auf dem Campus der FernUniversität statt. Nähere Informationen folgen.

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